FSJ | BFD | BFD 27 + | |
Alter | i.d.R. ab 16 Jahre (Vollendung der Vollzeitschulpflicht) bis 27 Jahre. | i.d.R. ab 16 Jahre (Vollendung der Vollzeitschulpflicht) bis 27 Jahre | Ab 27 Jahre bis ohne Altersgrenze |
Umfang | Vollzeit, 6 – 18 Monate, in Ausnahmefällen 24 Monate | Vollzeit, 6 – 18 Monate, in Ausnahmefällen 24 Monate | Teil –oder Vollzeit, 6 – 18 Monate, in Ausnahmefällen 24 Monate |
Beginn | i.d.R. zum 01. August oder 01. September, aber auch individuell verhandelbar | i.d.R. zum 01. August oder 01. September, aber auch individuell verhandelbar | Das ganze Jahr über |
Taschengeld | Die Freiwilligen erhalten ein Taschen- und Verpflegungsgeld | Die Freiwilligen erhalten ein Taschen- und Verpflegungsgeld | Die Freiwilligen erhalten ein Taschen- und Verpflegungsgeld |
Versicherung | Freiwillige werden während ihres Dienstes kranken-, renten- und unfallversichert | Freiwillige werden während ihres Dienstes kranken-, renten- und unfallversichert | Freiwillige werden während ihres Dienstes kranken-, renten- und unfallversichert |
Kindergeld | Kindergeldanspruch besteht | Kindergeldanspruch besteht | Nein |
Pädagogische Begleitung | Freiwillige besuchen 25 Seminartage (Veranstaltet vom DRK LV Niedersachen e.V.) | Freiwillige besuchen 25 Seminartage, davon mind. 5 an den staatlichen Bildungszentren und 20 veranstaltet vom DRK LV Niedersachsen e.V.) | Pro Einsatzmonat besuchen die Freiwilligen ein Bildungstag (i.d.R. 12 Seminartage, veranstaltet vom DRK LV Niedersachsen e.V.) |