Design_ohne_Titel__1_.png
FSJ von A-ZFSJ von A-Z

Sie befinden sich hier:

  1. Freiwilliges soziales Jahr
  2. FSJ von A-Z

FSJ von A-Z

Alter
Das FSJ eignet sich für alle, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 
Den Bundesfreiwilligendienst (BFD) können Menschen jeden Alters absolvieren. Sie müssen nur ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
 
Anfangszeit
Ein Freiwilligendienst beim DRK startet in der Regel am 1. August eines jeden Jahres.

Arbeitszeit
Die Arbeitszeit richtet sich nach der Regelarbeitszeit einer Vollzeittätigkeit in der Einsatzstelle. Manche Einsatzstellen erfordern Wochenend-, Nacht- oder Spätdienste. 
Freiwillige über 27 Jahren können am BFD auch in Teilzeit ab 20 Stunden teilnehmen.

Ausbildungsplatz
Das Freiwillige Soziale Jahr und der BFD gelten nicht als Ausbildung. Die Dienste können aber die Bewerbungschancen erheblich verbessern. Oftmals werden sie auch als Vorpraktikum anerkannt und bei der Studienplatzvergabe vorteilhaft berücksichtigt.

Arbeitslosengeld II
ALG II-Empfänger*innen können grundsätzlich am BFD und FSJ teilnehmen. Während eines BFDs sind ALG II-Bezieher*innen nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Bis auf einen Selbstbehalt von 175 EUR wird das Entgelt auf ALG II angerechnet.
Darüber hinaus können volljährige ALG II-Empfänger*innen einen Beitrag von 30,- Euro monatlich als Beitrag zur privaten Versicherung absetzen.

Bewerbung
Engagierte Mitmacher*innen können sich direkt online über diese Homepage für einen Freiwilligendienst bewerben.

Dauer
Das FSJ und der BFD dauern in der Regel 12, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. Unter besonderen Voraussetzungen ist auch ein Einsatz von bis zu 24 Monaten möglich. Ein FSJ im Ausland kann nicht verlängert werden, es dauert höchstens 12 Monate.

Einsatzstellen
Wir vermitteln je nach Interessensbereich unterschiedliche Einsatzstellen wie beispielsweise: Betreuung von Menschen mit Behinderung, Blutspendedienst, Fahrdienste, Kinder- und Jugendarbeit, Krankenhäuser, Rettungsdienst, Schulen, Seniorenhilfe oder Flüchtlingsarbeit.

Fahrtkosten
Freiwillige erhalten einen Ausweis, der sie – wie auch Schüler*innen - oder Ausbildungsnachweis – zu ermäßigten Fahrtkosten berechtigt. Teilweise gibt es auch Ermäßigungen in Kinos oder Schwimmbädern etc. – das Nachfragen lohnt sich!

Fachhochschulreife
Manche Bundesländer erkennen FSJ und BFD in Verbindung mit dem vollendeten 12. Schuljahr als Fachhochschulreife an.

Kindergeld
Während des FSJ und BFD bleibt der Kindergeldanspruch für Freiwillige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen.

Pädagogische Begleitung & Seminare
Freiwilligen stehen nicht nur die qualifizierten Mitarbeiter*innen der Einsatzstellen mit Rat und Tat zur Seite. Auch das DRK berät seine Helfenden in allen Belangen rund um die Arbeit. Die Freiwilligendienste werden von pädagogischen Seminaren begleitet, die in der Regel 25 Tage umfassen. Für über 27-Jährige gibt es abweichende Regelungen, die am besten direkt beim Träger erfragt werden. Die Seminare vermitteln soziale, persönliche, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen und informieren über die Einsatzfelder. Sie führen generell in den Freiwilligendienst beim DRK ein und geben einen Überblick über die Rotkreuzbewegung. Zudem können sich die Teilnehmenden eigene Themen erarbeiten, die sie persönlich interessieren. Darüber hinaus bieten die Seminare die Möglichkeit, andere Freiwillige kennenzulernen und sich mit ihnen über die Praxiserfahrungen auszutauschen.
Für manche Einsatzbereiche werden die Freiwilligen von den Einsatzstellen auch durch speziell zugeschnittene Zusatzseminare geschult. Hierzu gehören z.B.:  Fahrtrainings oder die Ausbildung zum Rettungshelfer – Qualifikationen die auch nach dem Freiwilligendienst die Vita bereichern und Berufschancen erhöhen.

Praktikum
Das FSJ und der BFD werden auf einige sozialpflegerische und pädagogische Ausbildungen als Vorpraktikum angerechnet. Ob und in welchem Umfang dies gilt, kann bei der jeweiligen Ausbildungsstätte erfragt werden.

Sozialversicherung
Für die Dauer des Einsatzes werden die Freiwilligen Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Studienplatz
Wer sich auf einen Studienplatz erneut bewerben möchte, der ihm zu Beginn oder während des FSJ zugewiesenen wurde, hat Vorrang vor allen übrigen Bewerber*innen. Der Freiwilligendienst kann auch als Wartezeit geltend gemacht werden und in manchen Fällen wird es als Vorpraktikum für einen speziellen Studiengang anerkannt. Ob und in welchem Umfang dies gilt, kann bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden.

Taschengeld
Freiwillige erhalten vom Träger ein angemessenes Taschen- und Verpflegungsgeld.

Urlaub
Während des Freiwilligendienstes besteht bei einer Vollzeittätigkeit ein Urlaubsanspruch von mindestens 26 Tagen bei 12 Monaten. Wird die Dauer des Dienstes verkürzt, so verringert sich auch der Urlaubsanspruch. Bei einer Verlängerung erhöht sich dieser entsprechend. In allen Fällen gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen; für Jugendliche die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Zeugnisse
Der Träger stellt allen Freiwilligen auf Wunsch ein individuelles Zeugnis, auf Grundlage einer Beurteilung durch die Einsatzstelle, über den geleisteten Dienst aus. Beim BFD übernimmt dieses die Einsatzstelle. Es dokumentiert das soziale Engagement, die Leistungsbereitschaft und die erworbenen Fähigkeiten und erhöht damit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.